WEG-Verwaltung

Auszug aus dem Leistungsverzeichnis unserer WEG-Verwaltung

  • Fristgemäße Ausführung der Beschlüsse der WEG-Gemeinschaft.
  • Erstellung einer ausführlichen Jahresendabrechnung mit Rücklagenbildung bis zum 30.06. des darauffolgenden Wirtschaftsjahres.
  • Erstellung einer Hausordnung und Bewirken von deren Durchführung.
  • Einleitung und Überwachung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen.
  • Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände.
  • Bewirken und Entgegennahme von Zahlungen und Leistungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen.
  • Bildung eines Instandhaltungsfonds auf einem verzinslichen Treuhandkonto.
  • Abschluss objektbezogener Sach- und Haftpflichtversicherungen im erforderlichen Umfang und bei Eintritt eines Versicherungsfalles Abgabe von für die WEG-Gemeinschaft sachdienlichen Erklärungen und entsprechendes Handeln.
  • Abgabe oder Entgegennahme aller sonst erforderlichen, im Rahmen der Verwalteraufgaben liegenden Willenserklärungen für die WEG-Gemeinschaft und entsprechendes Handeln und gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der WEG-Gemeinschaft nach außen oder gegen einzelne Wohnungseigentümer.
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen mit Wirkung für und gegen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwalteraufgaben und Vornehmen sonstiger Rechtsgeschäfte, auch solche hinsichtlich der Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums, wie Garagenplätze o.ä. durch Vermietung, Verpachtung oder auf sonstige Weise.
  • Laufende Überwachung der Hausanlage, dazu gehört insbesondere die Überwachung des Hausmeisters und anderer für Entgelt arbeitende Personen.
  • Durchführung von Begehungen auf Beschluss der Eigentümerversammlung mit Niederschriften.