Mietverwaltung
Auszug aus dem Leistungsverzeichnis unserer Mietverwaltung
Mietverwaltung
Auszug aus dem Leistungsverzeichnis unserer Mietverwaltung
- Führung der gesamten Korrespondenz mit den Mietern und Dritten hinsichtlich des verwalteten Objektes.
 
- Verhandlung und Vergabe von Reinigungs- und Wartungsverträgen über die technischen Anlagen des Verwaltungsobjekts sowie Überwachung dieser Tätigkeiten.
 
- Beschaffung sämtlicher für die Objekte erforderlichen Versorgungs-, Brenn- und Hilfsstoffe sowie Gebrauchsgegenstände die zur Werterhaltung, Pflege und Nutzungsmöglichkeit erforderlich sind.
 
- Nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber die Einschaltung von Rechtsanwälten, Architekten, Statikern, Steuerberatern und Sachverständigen bzw. technischen Beratern auf Kosten des Auftraggebers.
 
- Entgegennahme oder Einzug der Mietzinsen, Kautionen, Nebenkosten und sonstiger Nutzungsentgelte.
 
- Veranlassung aller erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten des laufenden Reparaturanfalls.
 
- Mitteilung an den Auftraggeber über den festgestellten Reparaturbedarf nach Art und Umfang.
 
- Sachliche und rechnerische Prüfung sowie Zahlung aller laufenden Abgaben und Gebühren und Begleichung der Handwerker-, Lieferanten- und sonstiger mit der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes Beauftragten.
 
- Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen.
 
- Die Einstellung eines Haustechnikers oder sonst für die Liegenschaft arbeitender Hilfskräfte sowie deren An- und Abmeldung bei Sozialversicherungsträgern und gesetzlichen Krankenkassen.
 
- Geordnete rechnerische Erfassung aller Zahlungsvorgänge, Erstellung vierteljährlicher Teilabrechnungen und Erstellung einer Jahresabrechnung jeweils bis 30.Juni des nächstfolgenden Jahres.
 
- Führung von Verhandlungen bezüglich der Vertragsgestaltung bei Verlängerung zusammen mit dem Auftraggeber, Überwachung und Anpassung der gestellten Kautionen und sonstigen Sicherheiten.
 
- Bearbeitung der Anträge auf Untervermietung sowie anderer Angelegenheiten, für die die Genehmigung des Vermieters einzuholen ist.
 
- Jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung und Geltendmachung der Kosten bei den Mietern; Eingangskontrolle der Nachforderungsbeträge bzw. Anweisung der Guthaben an die Mieter; Erhöhung bzw. Anpassung aller Betriebskosten